Und wieder eine Hiobsbotschaft aus Berlin.. Leider haben sich heute die Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf Änderungen zum BKA Gesetz geeinigt.  Nun sieht es so aus, als ob dieser Grundrechtekiller doch noch durchkommt. Einzig nennenswerte Änderung ist der Richtervorbehalt. Der BKA-Direktor darf also nicht mehr selber entscheiden wessen Rechner er sich gern anschauen würde. Die Kritik, dass eine geheim ermittelnde Staatspolizei geschaffen wird, konnte indess nicht widerlegt werden.

Bisher war es so, das bei eventuellen Hausdurchsuchungen Zeugen anwesend sein müssen. Das ist nun nichtmehr gegeben. Die Ermittlungsbehörden haben quasi freie Hand. Ausserdem: Der Bundestrojaner funktioniert ja prinzipiell in beide Richtungen. Theoretisch wäre es also auch möglich, unliebsamen Mitbürger belastende Daten (Strafdaten) auf die Festplatte zu laden und dann hinterher zu “finden”.

Ebenfalls dürfen nun Journalisten und Ärzte ins Visier genommen werden. Bislang waren diese durch ihren Status als Berufsgeheimnisträger geschützt. Dies gilt nun nur noch für Seelsorger, Anwälte und .. Abgeordnete! Anwälte stellen leider im Bundestag die Größte vertretene Berufsgruppe dar.

Kritik am Gesetz kommt nun aus allen Ecken. Sogar die Gewerkschaft der Polizei ist gegen den “Kompromiss”. Die Chefredakteure der größten deutschen Zeitungen haben bereits im Vorfeld gegen den “Anschlag auf die Freiheit” demonstriert. Wie man sieht treffen die Proteste bei den Entscheidern in Berlin nicht wirklich auf fruchtbaren Boden.

Natürlich wird auch hier wieder versucht zu beschwichtigen das das BKA-Gesetz ja nur für Einzelfälle gedacht ist. Genau so wurde auch bei der Vorratsdatenspeicherung argumentiert – Vor einigen Wochen ist allerdings bekannt geworden das allein von Mai bis Juli 2200 mal auf die Vorratsdaten zurückgegriffen wurde! Es muss also von Terroristen und Schwerverbrechern in diesem Land nur so wimmeln.

Anscheinend gilt hier die Devise: Erstmal mit der Gießkanne draufhalten – wo es etwas zu finden gibt setzen wir dann an. Technisch sind die Maßnahmen für “Terroristen” jedenfalls extrem leicht zu umgehen. Der normale Bundesbürger wird sich allerdings kaum damit beschäftigen und hinterlässt bei den Behörden so ein klares Profil.

Es ist eine Schande wie sehr die Freiheit in den letzten Jahren beschnitten wurde. Und all das unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung. Am Ende wird von der Freiheit, die unsere Politiker zu verteidigen geschworen haben, nicht mehr viel übrig sein. Auch hier kann man wieder nur auf das Bundesverfassungsgericht hoffen um dieses gefährliche Ermächtigungsgesetz noch zu stoppen.

Weitere Informationen zum BKA Gesetz gibts in der Wikipedia.